Rechtliches · Wissensbereich

E-Mail-Marketing & die DSGVO.

Darf man einfach jeden anmailen? Nein, und das ist gut so. Hier lesen Sie in normaler Sprache, was die DSGVO und das niederländische Telekommunikationsgesetz von Ihrem Newsletter verlangen, und was Xendy davon automatisch für Sie regelt.

Wann dürfen Sie jemanden anmailen?

Es gibt zwei gültige Rechtsgrundlagen. Die erste ist die Einwilligung: Jemand hat sich eindeutig für Ihre Mails angemeldet, zum Beispiel über ein Formular, und ein vorab angekreuztes Kästchen zählt nicht. Die zweite ist die bestehende Kundenbeziehung: Eigene Kunden dürfen Sie über vergleichbare Produkte oder Dienstleistungen anschreiben, sofern Sie das beim Kauf mitgeteilt haben und die Abmeldung jederzeit möglich ist. In beiden Fällen müssen Sie nachweisen können, wo und wann jemand auf Ihre Liste kam.

Xendy erfasst bei jeder Anmeldung automatisch Datum, Uhrzeit und Quelle und unterstützt Double Opt-in, eine Bestätigungsmail, bevor jemand endgültig auf der Liste steht, und damit die stärkste Form nachweisbarer Einwilligung.

Abmelden: ein Klick, sofort erledigt

Jede Mail aus Xendy enthält verpflichtend einen Abmeldelink, dazu die technischen List-Unsubscribe-Header, mit denen Gmail und Outlook einen eigenen Abmeldeknopf anzeigen. Meldet sich jemand ab, wird das sofort verarbeitet: Der Kontakt fällt automatisch aus allen Listen, Segmenten und laufenden Automationen. Auch das wird protokolliert, damit Sie jederzeit nachweisen können, dass Sie eine Abmeldung respektiert haben.

Auftragsverarbeitung & Datenspeicherung

Sobald Sie personenbezogene Daten von jemand anderem verarbeiten lassen, und das tun Sie mit jeder E-Mail-Marketing-Software, verlangt die DSGVO einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Bei Xendy steckt der standardmäßig in den allgemeinen Geschäftsbedingungen; Sie müssen dafür nichts extra regeln oder bezahlen. Alle Daten liegen auf Servern in den Niederlanden und Deutschland, innerhalb der EU, und Sie können Ihre Daten jederzeit exportieren oder löschen lassen.

Eine wichtige Abgrenzung: Welche Daten Sie erheben und auf welcher Grundlage, bestimmen und dokumentieren Sie selbst als Verantwortlicher, zum Beispiel in Ihrer eigenen Datenschutzerklärung. Xendy gibt Ihnen dafür die richtigen Werkzeuge; sind Sie sich bei Ihrer Situation unsicher, stellen Sie Ihre Frage gern in einer Demo oder Einrichtung.

Wie Xendy das in der Praxis regelt, lesen Sie auch bei den Preisen (Daten & DSGVO) und in den Berichten aus dem Gesundheitsbereich.

Unsicher bei Ihrer Situation?

Stellen Sie Ihre Frage in einer Demo oder Einrichtung, dann gehen wir sie gemeinsam durch.

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